BACHEM · SCHMICKLER erstellt Immobilienbewertungen für unterschiedliche Bewertungsanlässe. Je nach Bewertungsanlass und Verwendungszweck, Objektart und benötigtem Umfang kommen verschiedene Gutachtenarten in Betracht.
Für rechtssichere, nachvollziehbare und umfassend begründete Immobilienbewertungen, insbesondere bei rechtlichen,
steuerlichen oder sonstigen formellen Bewertungsanlässen.
Zur fachlich qualifizierten und nachvollziehbaren Einordnung eines Immobilienwertes, wenn für den konkreten Anlass
kein vollumfängliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Zur sachverständigen Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes für steuerliche Abschreibungszwecke nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Markt- und Beleihungswertgutachten unter Berücksichtigung der BelWertV sowie der jeweiligen Anforderungen des Kreditinstituts.
Welche Gutachtenart sinnvoll ist, hängt vom konkreten Anlass, dem benötigten Umfang und der späteren Verwendung ab.
Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Bewertungsanliegen und klären, welche Gutachtenart für Ihren konkreten Anlass geeignet ist.
Sie schildern uns Objekt und Bewertungsanlass.
Wir klären Verwendungszweck und erforderlichen Leistungsumfang.
Sie erhalten ein transparentes Angebot und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.
Wir prüfen die Bewertungsgrundlagen und besichtigen das Objekt.
Wir führen die Wertermittlung durch und anschließend erhalten Sie das fachlich ausgearbeitete Gutachten.
Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Bewertungsanliegen und klären, welche Gutachtenart für Ihren konkreten Anlass geeignet ist.