Restnutzungsdauer­gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Restnutzungsdauer­gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Qualifizierte Restnutzungsdauergutachten können als Grundlage für den Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes für steuerliche Abschreibungszwecke dienen.

Was ist ein Restnutzungsdauer­gutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten beziffert die voraussichtlich verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes unter Berücksichtigung seiner individuellen Eigenschaften und seines konkreten baulichen Zustands. Für steuerliche Zwecke kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG anstelle der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Voraussetzung hierfür ist ein geeigneter und nachvollziehbarer Nachweis. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs lässt hierfür sachverständige Methoden zu, sofern die Vorgehensweise geeignet ist, die tatsächliche Nutzungsdauer des konkreten Gebäudes mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen.

Was beinhaltet ein Restnutzungsdauer­gutachten?

Die Ermittlung der Restnutzungsdauer erfolgt auf Grundlage einer sachverständigen Untersuchung des Objekts und der Auswertung aller relevanten Unterlagen. Das Gutachten umfasst insbesondere:

  • Die Prüfung und Auswertung vorhandener Objektunterlagen, Bauunterlagen und Bauakten.
  • Eine ausführliche Besichtigung des Gebäudes vor Ort.
  • Die Erfassung des baulichen und technischen Zustands.
  • Die Feststellung von Instandhaltungs- und Modernisierungsrückständen sowie vorhandenem Sanierungsstau.
  • Die Berücksichtigung bereits durchgeführter Modernisierungen und Instandsetzungen inklusive der Beurteilung des Modernisierungsgrades.
  • Die Einbeziehung relevanter technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Einflussfaktoren.
  • Die sachverständige Ermittlung der verbleibenden Restnutzungsdauer sowie eine nachvollziehbare, fachlich begründete Dokumentation.

Ziel ist eine objektspezifische und transparente Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer, die den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes Rechnung trägt.

Ablauf eines Restnutzungsdauer­gutachtens

Kontaktaufnahme

Sie schildern uns Objekt und Bewertungsanlass.

Bewertungsanlass klären

Wir klären Verwendungszweck und erforderlichen Leistungsumfang.

Angebot und Auftrag

Sie erhalten ein transparentes Angebot und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

Unterlagensichtung und Besichtigung

Wir prüfen die Bewertungsgrundlagen und besichtigen das Objekt.

Gutachten

Wir führen die Wertermittlung durch und anschließend erhalten Sie das fachlich ausgearbeitete Gutachten.

Möchten Sie die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie qualifiziert und transparent ermitteln lassen?

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Die steuerliche Geltendmachung erfolgt durch den Steuerpflichtigen bzw. dessen steuerlichen Berater, die Würdigung durch die zuständige Finanzverwaltung.