Qualifizierte Restnutzungsdauergutachten können als Grundlage für den Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes für steuerliche Abschreibungszwecke dienen.
Ein Restnutzungsdauergutachten beziffert die voraussichtlich verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes unter Berücksichtigung seiner individuellen Eigenschaften und seines konkreten baulichen Zustands. Für steuerliche Zwecke kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG anstelle der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Voraussetzung hierfür ist ein geeigneter und nachvollziehbarer Nachweis. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs lässt hierfür sachverständige Methoden zu, sofern die Vorgehensweise geeignet ist, die tatsächliche Nutzungsdauer des konkreten Gebäudes mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen.
Die Ermittlung der Restnutzungsdauer erfolgt auf Grundlage einer sachverständigen Untersuchung des Objekts und der Auswertung aller relevanten Unterlagen. Das Gutachten umfasst insbesondere:
Ziel ist eine objektspezifische und transparente Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer, die den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes Rechnung trägt.
Sie schildern uns Objekt und Bewertungsanlass.
Wir klären Verwendungszweck und erforderlichen Leistungsumfang.
Sie erhalten ein transparentes Angebot und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.
Wir prüfen die Bewertungsgrundlagen und besichtigen das Objekt.
Wir führen die Wertermittlung durch und anschließend erhalten Sie das fachlich ausgearbeitete Gutachten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Die steuerliche Geltendmachung erfolgt durch den Steuerpflichtigen bzw. dessen steuerlichen Berater, die Würdigung durch die zuständige Finanzverwaltung.